Kodierempfehlung Nr. 618

Schlagwort: Z-Kodes
Erstellt: 2024-03-27
Aktualisiert: 2024-03-27
DRG: DKR D003 DKR D012
ICD:
OPS:

Problem/Erläuterung:
In Kapitel XXI der ICD-10 GM sind Faktoren aufgeführt, „die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z-Kodes). Es gilt u.a.: Diese Kodes „werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird“. Was sind die Voraussetzungen, damit ein Z-Kode kodiert werden kann?

Kodierempfehlung:
Für die Kodes aus Kapitel XXI der ICD-10 GM ist die allgemeine DKR D003 Nebendiagnosen anzuwenden. Somit ist die Kodierung eines Z-Kodes nur dann möglich, wenn dieser als Zusatzfaktor interpretiert wird, der das Patientenmanagement durch therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen und/oder erhöhten Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand beeinflusst. Ausnahmen hiervon sind Z-Kodes, die in der Liste der obligat anzugebenden Sekundärkodes (D012, Tabelle 2) aufgeführt sind.