Kodierempfehlung Nr. 61
Schlagwort: | Metastasen, multiple, Chemotherapie |
Erstellt: | 2006-02-28 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
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Problem/Erläuterung:
Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem Tumorleiden:
z. B. Chemotherapie bei Leber-, Nieren-, Haut- und Knochenmetastasen und Mammakarzinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z. B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt. Auch die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vergleiche DKR D003 Nebendiagnosen).