Kodierempfehlung Nr. 606
Schlagwort: | Visite, Neurologische Komplexbehandlung, Telekonsil |
Erstellt: | 2021-04-30 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 8-98b.3 |
Problem/Erläuterung:
OPS 8-98b.3 Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, Mit Anwendung eines Telekonsildienstes
fordert die Erbringung folgender Mindestmerkmale:
– Ein Facharzt für Neurologie nimmt an den täglichen Visiten teil
– Der akute Schlaganfallpatient wird umgehend von einem Facharzt für Neurologie, der fest im Team eingebunden ist, oder telemedizinisch von einem Telekonsilarzt untersucht
Kann die Teilnahme des Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten telemedizinisch erfolgen?
Kodierempfehlung:
Der Facharzt für Neurologie muss an den täglichen Visiten vor Ort teilnehmen, eine telemedizinische Teilnahme sieht der OPS nicht vor (siehe Kodierfragen OPS-8023 und OPS-8025 BfArM).