Kodierempfehlung Nr. 603

Schlagwort: NIV, Sauerstoff, Entwöhnung
Erstellt: 2019-06-26
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
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Problem/Erläuterung:
Nach einer 10 tägigen Phase mit invasiver Beatmung wird bei einem Patienten mit der Entwöhnung vom Respirator begonnen. In den ersten drei Tagen nach der Extubation benötigt der Patient jeweils eine maschinelle Atemunterstützung mittels Masken-CPAP von 8 Stunden täglich. Wegen nicht zufriedenstellender Sättigungswerte ist in den ersten drei Tagen zusätzlich eine Sauerstoffzufuhr über eine Nasensonde erforderlich. Insgesamt wird dem Patienten in den beatmungsfreien Intervallen über 6 Stunden Sauerstoff mittels Nasensonde zugeführt. Sind die Zeiten mit Sauerstoffzufuhr über eine Nasensonde während der dreitägigen Entwöhnungsphase vom Respirator zu den Beatmungsstunden hinzuzurechnen?

Kodierempfehlung:
Solange der Patient während der Entwöhnungsphase täglich mindestens 6 Stunden Atemunterstützung mittels Masken-CPAP erhält, sind auch beatmungsfreie Intervalle mitzuzählen, unabhängig davon, ob der Patient zusätzlich die Sauerstoffinsufflation erhält. Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur Maschinellen Beatmung zu berücksichtigen.