Kodierempfehlung Nr. 600

Schlagwort: Diabetes, Hypoglykämie, Akutes Nierenversagen, Nephropathie, Komplikation, Manifestation
Erstellt: 2019-06-26
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: E10.61 N08.3* N17.93
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Patient mit langjährigem Diabetes mellitus Typ 1 wird aufgrund zuletzt rezidivierender und symptomatischer Hypoglykämien, die der Patient selbst beherrschen konnte, stationär aufgenommen. Auch während des stationären Aufenthaltes treten mehrfach therapiebedürftige Hypoglykämien auf. Es erfolgt die Umstellung auf eine Pumpentherapie. Im Verlauf des stationären Aufenthaltes entwickelt sich zusätzlich ein akutes Nierenversagen Stadium 3, weshalb eine passagere Nierenersatztherapie notwendig wird. Eine diabetische Nephropathie ist aus früheren stationären Aufenthalten bereits bekannt. Wie sind Hauptdiagnose und Nebendiagnosen zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: E10.61† Diabetes mellitus, Typ1, mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND: N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus und N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 3 Die milden Hypoglykämien im Rahmen der Insulintherapie vor Aufnahme ins Krankenhaus und während des stationären Aufenthaltes sind als Stoffwechselentgleisung/-dekompensation zu werten. Neben der Behandlung der Grunderkrankung, hier Diabetes mellitus Typ 1 mit Entgleisung des Stoffwechsels, wurde eine (Organ-)Komplikation des Diabetes mellitus (diabetische Nephropathie), die zum Zeitpunkt der Aufnahme vorlag, ebenfalls behandelt. Im Verlauf auch Behandlung des akuten Nierenversagens. Es liegt mit der bekannten diabetischen Nephropathie nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vor, die ebenfalls behandelt wurde (siehe hierzu in DKR 0401 Beispiel 3). Das akute Nierenversagen, das mittels Nierenersatztherapie behandelt wurde, ist keine (Organ-)Komplikation des Diabetes mellitus. Die Regelung der DKR 0401, Absatz „Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen“, konkretisiert im Wortlaut des Textes mehrfach durch die Klammererläuterung (siehe hier „Komplikation (Manifestation)“) die Komplikation als Manifestation (so auch in der Anmerkung im Beispiel 3 und dem Hinweis nach Beispiel 3). Gemäß DKR sind Manifestationen des Diabetes mellitus die (Organ-)Komplikationen. Die Kodierung für die 4. Stelle des Diabetes Kodes mit „6“ statt mit „2“ für die Nierenkomplikation gemäß der ICD-10-GM resultiert aus der spezifischen Vorgabe der DKR, die hier eine Ausnahme als Abrechnungsbestimmung regeln. Nach DKR D012 Absatz „Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkodierung“ werden Manifestationskodes als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet und mit einem Stern gekennzeichnet (Manifestation, “*“). Die DKR, welche als Abrechnungsbestimmungen Vorrang haben vor der ICD-10-GM, unterscheiden sich hier in der verwendeten Begrifflichkeit von der ICD-10-GM, die den Begriff „Manifestation“ nicht verwendet. Die Hypoglykämie ist unter den Kategorien E10-E14.6 nicht mit einem Stern gekennzeichnet und damit keine (Organ-)Komplikation, die diabetische Nephropathie hingegen schon. Die Stoffwechselentgleisung wird über die 5. Stelle kodiert. Für Fälle ab 2023 ist ein Kode aus U69.7-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer Insulinresistenz anzugeben. Siehe auch Kodierempfehlungen 9, 35, 56, 170, 408, 458, 578 und 579.