Kodierempfehlung Nr. 596
Schlagwort: | Aszitesdrainage, Aszitespunktion – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2019-06-26 |
Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-11-25 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 8-148.0 |
Problem/Erläuterung:
Welche Voraussetzungen sind für die Kodierung des OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum zu fordern?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Bei einer therapeutischen Peritonealdrainage (OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum) wird die aus therapeutischen Zwecken zu entfernende Flüssigkeit mittels eines gelegten Schlauchsystems über einen bestimmten Zeitraum abgelassen (z. B. mittels Schwerkraft, Sog- oder Kapillarwirkung). Das Legen der Peritonealdrainage erfolgt durch den Arzt. Das Ablassen der Flüssigkeit erfordert in der Regel keine ärztliche Anwesenheit und erfolgt im Rahmen der allgemeinen fachlichen Beobachtung im Krankenhaus durch das Pflegepersonal.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
1. Dokumentation mittels Überwachungsprotokoll (Kreislaufparameter, Drainagemenge)
2. Dokumentation einer geeigneten Fixation der Drainage (z. B. mittels Naht)
3. Dokumentation der Art des verwendeten Drainagesystems
4. Mehrtägiger Verbleib der Drainage und / oder mehrfache Drainage über dasselbe System und / oder Drainage über mehrere Stunden.