Kodierempfehlung Nr. 585

Schlagwort: Aortenklappenstenose, bikuspidale Aortenklappe – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2017-08-31
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-11-25
DRG:
ICD: I35.0
OPS:

Problem/Erläuterung:
78-jährige Patientin kommt geplant zur Operation einer Aortenklappenstenose. Intraoperativ findet sich eine bikuspidale Aorten-klappe mit Stenose. Wie ist die Aortenklappenstenose in diesem Fall zu kodieren?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Bei der 78-jährigen Patientin (KDE-585), die zur geplanten Operation einer Aortenklappenstenose kommt und bei der erst intraoperativ eine bikuspidale Aortenklappe mit Stenose festgestellt wird, deren Vorhandensein nicht zu einer Änderung im geplanten Operationsablauf führt, ist der Kode I35.0 Aortenklappenstenose als Hauptdiagnose zu kodieren. Die bikuspidale Aortenklappe wird in diesem Fall nicht mit einem Kode aus Q23.- Angeborene Fehlbildungen der Aorten- und der Mitralklappe als Nebendiagnose kodiert.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Die Aortenklappenstenose ist in diesem Fall nur mit I35.0 Aortenklappenstenose zu kodieren. Es liegt zwar eine angeborene Fehlbildung der Klappe vor (bikuspidale Aortenklappe), die das Entstehen einer Aortenklappenstenose begünstigen kann, aber keine angeborene Aortenklappenstenose. Deshalb ist kein Kode aus Kapitel XVII zu verwenden.