Kodierempfehlung Nr. 582
Schlagwort: | Stuhlinkontinenz, Stoma |
Erstellt: | 2017-06-27 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Darf bei Trägern eines Ileo- oder Kolostomas die Schlüsselnummer R15 Stuhlinkontinenz in Verbindung mit einem Kode aus Z43.- für die Versorgung mit einem Stoma kodiert werden?
Es wird gelegentlich argumentiert mit der Definition „Inkontinenz nennt man die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, den Blasen- und/oder Darminhalt sicher zu speichern und selbst zu bestimmen, wann und wo er entleert werden soll. Unwillkürlicher Urinverlust oder Stuhlabgang sind die Folgen.“
Ist diese Sichtweise gemäß DKR korrekt?
Kodierempfehlung:
Gemäß DKR 1804 ist ein Kode für die Inkontinenz nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung darstellt oder eine klinische Bedeutung hat.
Da bei Stoma-Trägern die Inkontinenz in Folge der Behandlung als „normal“ anzusehen ist, ist R15 Stuhlinkontinenz nicht anzugeben.