Kodierempfehlung Nr. 579

Schlagwort: Diabetes, rezidivierende Hypoglykämie, Retinopathia diabetica, Komplikation, Manifestation
Erstellt: 2019-06-26
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: E11.61
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 wird bei intensivierter konventioneller Insulintherapie aufgrund zuletzt rezidivierender und symptomatischer Hypoglykämien mit erneut symptomatischer Hypoglykämie stationär aufgenommen (Blutzucker bei Aufnahme 30 mg/dl). Zusätzlich ist als Komplikation (Manifestation) eine diabetische Retinopathie bekannt, die nicht behandelt wird. Im Verlauf werden mehrfach Blutzuckerwerte < 50 mg/dl erfasst, die Insulindosis wird mehrfach angepasst. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: E11.61 Diabetes mellitus, Typ 2, mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND: keine Die Behandlung der Grunderkrankung, hier Diabetes mellitus Typ 2, mit der Entgleisung des Stoffwechsels hat den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Die rezidivierenden arzneimittelinduzierten Hypoglykämien im Rahmen der intensivierten Insulintherapie vor Aufnahme ins Krankenhaus und während des stationären Aufenthaltes sind als Stoffwechselentgleisung/-dekompensation zu werten. Mit der bekannten diabetischen Retinopathie lag bei Aufnahme nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vor, die jedoch keinen Behandlungsaufwand zur Folge hatte (siehe hierzu Beispiel 2 in DKR 0401). Die Regelung der DKR 0401, Absatz „Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen“, konkretisiert mehrfach im Wortlaut des Textes durch die Klammererläuterung (siehe hier „Komplikation (Manifestation)“) die Komplikation als Manifestation (so auch in der Anmerkung im Beispiel 3 und dem Hinweis nach Beispiel 3). Gemäß DKR sind Manifestationen des Diabetes mellitus die (Organ-) Komplikationen. Die Kodierung für die 4. Stelle des Diabetes Kodes mit „6“ statt mit „3“ für die Augenkomplikation gemäß der ICD-10-GM resultiert aus der spezifischen Vorgabe der DKR, die hier eine Ausnahme als Abrechnungsbestimmung regelt. Nach DKR D012 Absatz „Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkodierung“ werden Manifestationskodes als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet und mit einem Stern gekennzeichnet (Manifestation, “*“). Die DKR, welche als Abrechnungsbestimmungen Vorrang haben vor der ICD-10-GM, unterscheiden sich hier in der verwendeten Begrifflichkeit von der ICD-10-GM, die den Begriff „Manifestation“ nicht verwendet. Die Hypoglykämie ist bei den Kategorien E10-E14.6 nicht mit einem Stern gekennzeichnet und damit keine (Organ-)Komplikation. Die Entgleisung des Stoffwechsels wird über die 5. Stelle kodiert. Für Fälle ab 2023 ist ein Kode aus U69.7-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer Insulinresistenz anzugeben. Siehe auch Kodierempfehlungen 9, 35, 56, 170, 408, 458, 578 und 600.