Kodierempfehlung Nr. 571
Schlagwort: | Diagnostische Bronchoskopie, Hämoptysen, Blutstillung – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2016-10-13 |
Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-10-06 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 5-320 |
Problem/Erläuterung:
Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.
Wie ist die bronchoskopische Blutstillung zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Wird im Rahmen einer flexiblen diagnostischen Tracheobronchoskopie eine leichte Sickerblutung nachgewiesen und wird diese Blutung durch Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums gestillt, so ist dies nicht zusätzlich zu kodieren.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Der OPS-Kode 1-620.0x Diagnostische Tracheobronchoskopie, Mit flexiblem Instrument, Sonstige ist zu verwenden.
Bei einer diagnostischen Tracheobronchoskopie kann die bronchoskopische Blutstillung nicht zusätzlich verschlüsselt werden. Die Verwendung eines Kodes aus dem Kodebereich 5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus ist nicht korrekt. Das Inklusivum "Bronchoskopische Blutstillung" zum Kode 5-320 bezieht sich auf die bronchoskopische Blutstillung nach erfolgter Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus.