Kodierempfehlung Nr. 568

Schlagwort: Demenz, Halluzinationen, Parkinson
Erstellt: 2016-08-25
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: G20.-† F02.3* R44.-
OPS:

Problem/Erläuterung:
Wie sind Halluzinationen und/oder affektive Symptome, die im Rahmen einer bekannten Parkinson-Demenz auftreten und behandelt werden, zu verschlüsseln?

Kodierempfehlung:
Eine Demenz bei primärem Parkinsonsyndrom ist nach dem Kreuz-Stern System mit einem Kode aus G20.-† Primäres Parkinson-Syndrom und F02.3* Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom (G20.-†) zu kodieren. Eine gesonderte Kodierung von Halluzinationen und/oder affektiven Symptomen bei Demenz im Rahmen einer Parkinsonerkrankung erfolgt nicht, da der Symptomenkomplex mit der F02.3 vollständig abgebildet ist. Kodes aus F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit können hier nicht verwendet werden, da sich unter der Überschrift von F06.- das Exklusivum „In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben“ findet. Auch Kodes aus R40-R46 sind aufgrund des Exklusivums „als Teil des Symptombildes einer psychischen Störung (F00-F99)“ nicht kodierfähig.