Kodierempfehlung Nr. 560
Schlagwort: | Endoprothese, Kniegelenk, Sonderprothese, CAD-CAM |
Erstellt: | 2016-06-20 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | 5-822.91 5-822.k1 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Bei einer knöchernen Deformierung mit durch Standardimplantate nicht ausgleichbaren Defektzonen erfolgt die Implantation einer zementierten bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese am Kniegelenk, welche patientenindividuell unter Verwendung eines CAD-CAM-Systems hergestellt wurde.
Ist neben dem Kode
5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese, zementiert
zusätzlich der Kode
5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert
zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Es ist nur 5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese, zementiert zu kodieren. Im Inklusivum zum Kode 5-822.91 ist ausdrücklich die CAD-CAM-Prothese aufgeführt. Der OPS-Kode 5-822.k1 ist kein Zusatzkode.
Für Fälle ab 2017 gilt:
Der Hinweis zum Kode 5-822 ist zu beachten. Danach ist der Kode 5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert zu verwenden zusammen mit dem Zusatzkode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität.