Kodierempfehlung Nr. 558
Schlagwort: | ECMO/ECLS, Intervention, spezielle – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2016-06-20 |
Aktualisiert: | 2021-01-11 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-11-25 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Ist die tägliche Erfassung des Betriebs einer/s Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) als spezielle Intervention auf der Intensivstation im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung korrekt?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die Extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) gehören zu den speziellen Interventionen auf der Intensivstation. Im Rahmen einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist nur die Anlage der ECMO/ECLS bei der Ermittlung der diesbezüglichen Aufwandspunkte für den TISS zu berücksichtigen.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Der Betrieb einer ECMO/ECLS (nicht die Anlage) kann bei einem Patienten auf einer Intensivstation nicht täglich als spezielle Intervention im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung erfasst werden. Der Betrieb der ECMO/ECLS ist nicht als spezielle Intervention zu werten.
Für Fälle ab 2020 ist der Betrieb einer ECMO gemäß OPS eine spezielle Intervention.