Kodierempfehlung Nr. 496

Schlagwort: Rhizarthrose, Sehneninterposition
Erstellt: 2014-01-15
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD:
OPS: 5-847.12 5-852.f3

Problem/Erläuterung:
Aufnahme zur Durchführung einer Resektionsarthroplastik bei Rhizarthrose. Hierbei erfolgte nach Entfernung des Os trapezium eine Sehnenaufhängung des ersten Mittelhandknochens mittels APL-Sehne (Abductor-Pollicis-Longus-Sehne). Ist neben dem OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk zusätzlich 5-852.f3 Exzision an Muskel, Sehne und Faszie, Entnahme von Sehnengewebe zur Transplantation, Unterarm zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Nur der OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk ist zu verwenden. Dieser Kode bildet die für den Eingriff relevanten Komponenten ab. Die Verwendung einer Sehne als autogenes Material, welche für die Sehnenaufhängung eine notwendige Voraussetzung darstellt, ist im Kode beschrieben und somit integraler Bestandteil des Kodes. Es findet sich kein Hinweis zum Kode 5-847.12, wonach die Sehnenentnahme zusätzlich zu kodieren ist.