Kodierempfehlung Nr. 403

Schlagwort: Intubation, schwierige, prophylaktische, fiberoptische – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2011-08-16
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD: T88.4 J39.80
OPS:

Problem/Erläuterung:
Bei zu erwartender schwieriger Intubation wegen einer Säbelscheidentrachea mit inspiratorischem Stridor und begleitender Adipositas permagna wird zur Struma-Operation elektiv eine komplikationslose fiberoptische Intubation der wachen Patientin durchgeführt. Ist als Nebendiagnose T88.4 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Misslungene oder schwierige Intubation zu kodieren?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Erfolgt bei einer zu erwartenden schwierigen Intubation beispielsweise wegen einer Säbelscheidentrachea, Struma oder Adipositas per magna eine primär geplante und komplikationslose fiberoptische Intubation, so ist der Kode T88.4 Misslungene oder schwierige Intubation nicht zu kodieren. Diejenigen Erkrankungen/Störungen, die den erschwerten Intubations-bedingungen zugrunde liegen, sind zusätzlich zu kodieren (hier Säbel-scheidentrachea, Struma, Adipositas per magna).

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Als Nebendiagnose ist J39.80 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der oberen Atemwege, Erworbene Stenose der Trachea zu kodieren, da diese Erkrankung die Nebendiagnosendefinition erfüllt. T88.4 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Misslungene oder schwierige Intubation ist nicht zu kodieren, da eine Komplikation bei der primär gewählten fiberoptischen Intubation nicht eingetreten ist. Hinweis: Im Jahr 2012 wurde T88.4 aus der CCL-Matrix gestrichen. Siehe auch Kodierempfehlung 53.