Kodierempfehlung Nr. 348

Schlagwort: Malignom, Folgebehandlung, Wundheilung, sekundär
Erstellt: 2010-06-10
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: T81.3
OPS:

Problem/Erläuterung:
Eine Patientin wird nach erfolgter sekundärer Brustrekonstruktion mittels TRAM-Lappens (Transversus Rectus Abdominis Muskel-Lappen) bei operiertem und bestrahltem Mammakarzinom wegen bestehender Restdefekte im Sinne einer sekundären Wundheilung (Dehiszenz) außerhalb der oGVD des sekundären Brustaufbaus aufgenommen. Die Restdefekte werden im Bereich des Abdomens und der neu gebildeten Mamma exzidiert und mittels Sekundärnaht verschlossen. Weitere diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen in Bezug auf die Tumorerkrankung erfolgten nicht. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung:
Aufnahmegrund war die sekundäre Wundheilung, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Somit ist T81.3 Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert (Inkl.: Dehiszenz, Ruptur einer Operationswunde) Hauptdiagnose. Hinweis: Zur Klarstellung wurde nach dem Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gemäß § 17c Abs. 3 KHG – Aktenzeichen 01/2015 – ergänzt, dass in diesem Fall keine weiteren diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen erfolgten. Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 349.