Kodierempfehlung Nr. 316
Schlagwort: | Gerinnungsfaktoren, Mangel, erworbener, D68.4, Phenprocoumon |
Erstellt: | 2009-12-17 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | D68.4 Z92.1 D68.3 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?
Kodierempfehlung:
Bis einschließlich 2014 gilt:
Unter der Gabe von Phenprocoumon entsteht ein so genannter funktioneller Vitamin-K-Mangel, der im o. g. Fall zur Beeinflussung des Patientenmanagements geführt hat. Bei D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren wird als Inklusivum Gerinnungsfaktorenmangel durch Vitamin-K-Mangel aufgeführt.
Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM sowie unter Z80-Z99 zu beachten.
Für Fälle ab 2015 gilt:
Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese ist als Nebendiagnose zu kodieren, da die Vitamin K-Gabe eine Beeinflussung des Patientenmanagements im Sinne der Nebendiagnosendefinition darstellt.
D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren bleibt den erworbenen Krankheiten des Gerinnungssystems vorbehalten, die nicht durch Antikoagulanzien und Antikörper bedingt sind. Das 2015 zu dieser Schlüsselnummer neu eingeführte Exklusivum verweist bei durch Antikoagulanzien und Antikörper hervorgerufener hämorrhagischer Diathese auf die Subkategorie D68.3-.
Liegt beispielsweise eine Hämorrhagische Diathese durch Cumarine vor, ist diese mit D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) zu kodieren. Ist keine Blutung unter der Marcumartherapie aufgetreten, ist der Kode Z92.1 zu verschlüsseln, siehe hierzu Exklusivum zu dieser Schlüsselnummer.
Siehe auch Kodierempfehlung Nr. 73.