Kodierempfehlung Nr. 260

Schlagwort: Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese
Erstellt: 2009-10-22
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD:
OPS: 5-790 5-810.6

Problem/Erläuterung:
1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen? 2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert: Ad 1.: Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z. B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z. B. Zement und Metall) • Kodierung mit einem Kode für Materialkombination. Ad 2.: Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offen-chirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials: • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren. Zweizeitiges Vorgehen: • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren. Hinweis: Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkoperation, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben. Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.