Kodierempfehlung Nr. 25

Schlagwort: Anämie, Folsäuremangel – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2005-08-08
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD: E53.8 D52.-
OPS:

Problem/Erläuterung:
Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt? Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
D52.- Folsäure-Mangelanämie ist die spezifische Kodierung. Siehe auch Exklusivum unter E50 bis E64. Die zusätzliche Verschlüsselung mit E53.8 ist somit nicht möglich.