Kodierempfehlung Nr. 23

Schlagwort: Antikoagulanzien
Erstellt: 2005-08-08
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: D68.3 Z92.1 Y57.9!
OPS:

Problem/Erläuterung:
Wie werden Fälle mit Neueinstellung auf orale Antikoagulation (z. B. Phenprocoumon) oder bei Pausierung (z. B. wegen Operation) und anschließender Neueinstellung kodiert? Wann kann ein Kode aus D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper kodiert werden?

Kodierempfehlung:
Eine Neueinstellung auf Antikoagulanzien ohne bisherige Gabe wird nicht kodiert. Die Tatsache, dass eine Antikoagulanzienbehandlung erfolgt, wird als Nebendiagnose mit Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese erfasst, wenn es sich um eine fortgesetzte Behandlung handelt, unter der keine Blutung auftritt. Tritt während einer Dauertherapie mit Antikoagulanzien eine Blutung durch diese auf, ist die Art der Blutung, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, zu kodieren. Ein Kode aus D68.3- ist zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Für Fälle ab 2016 ist die Ergänzung zur Klarstellung in DKR 1917 zu beachten. Siehe auch Kodierempfehlungen 114 und 274.