Kodierempfehlung Nr. 222
Schlagwort: | Magenkarzinom, Anastomosenstenose, Behandlung, abgeschlossen |
Erstellt: | 2008-04-24 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | K22.2 C16.0 Z85.0 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?
K22.2 Ösophagusverschluss
C16.0 Bösartige Neubildung des Magens, Kardia
Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose ist die Ösophagusstenose, die mit K22.2 Ösophagusverschluss kodiert wird. Auch wenn die Zeit seit der Operation recht kurz ist, lag kein Rezidiv vor und die Behandlung stellt nicht eine Weiterbehandlung des Malignoms dar, sondern die Behandlung einer Folge des Eingriffs. Der Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Da die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, aber der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht ist (CT, Endosono), wird nach DKR 0209 als Nebendiagnose Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese kodiert.