Kodierempfehlung Nr. 216
Schlagwort: | Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische |
Erstellt: | 2008-04-24 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 5-886.1 5-870a1 |
Problem/Erläuterung:
Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation (Segmentresektion) durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?
Kodierempfehlung:
Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:
Die routinemäßige Angabe von z. B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.
Für Fälle ab 2012 gilt:
Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-870.a1 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten) zu kodieren.