Kodierempfehlung Nr. 184
Schlagwort: | Palliativ, Tumor, Fraktur, pathologisch |
Erstellt: | 2007-08-21 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | C79.5† M90.75* C18.4 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Die Aufnahme einer 75-jährigen Patientin erfolgt wegen pathologischer Femurfraktur infolge einer Knochenmetastase. Bekannt ist ein Kolonkarzinom (Colon transversum) mit Lungen- und Lebermetastasen. Die Fraktur wird stabilisiert und es erfolgt eine palliative Schmerztherapie. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen, sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Nebendiagnosen: M90.75* Osteopathien bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, Knochenfraktur bei Neubildungen (C00-D48†), Beckenregion und Oberschenkel
C18.4 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum
Die pathologische Fraktur ist im Kreuz-/Stern-System spezifisch abbildbar. Vor diesem Hintergrund ist die sekundäre Neubildung Hauptdiagnose. Der Primärtumor ist zusätzlich als Nebendiagnose kodierbar.