Kodierempfehlung Nr. 17

Schlagwort: MRSA, Screening – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2005-08-08
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD: Z22.3 U80.00! B95.6!
OPS:

Problem/Erläuterung:
Wie wird der asymptomatische Keimträger mit Erregernachweis MRSA verschlüsselt?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Der asymptomatische Keimträger mit Erregernachweis MRSA ohne diesbezügliche Erkrankung ist mit folgenden Kodes zu kodieren: Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA].

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Ein Screening auf MRSA nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) dient der Vermeidung der Kontamination von Mitpatienten, Personal und unbelebter Umgebung im Krankenhaus sowie gegebenenfalls der Einleitung von Sanierungsmaßnahmen beim Betroffenen und erweiterten Hygienemaßnahmen. Bei asymptomatischen Keimträgern besteht weder eine Krankheit, noch eine Beschwerde. Eine Kodierung als Nebendiagnose bei positivem MRSA-Nachweis aufgrund des Screening-Tests allein ohne Behandlungsbedürftigkeit ist gemäß DKR D003 ebenso wie bei negativem Testergebnis zunächst nicht möglich. Es liegt allenfalls ein abnormer Befund vor, der nur dann kodiert werden kann, wenn sich hieraus eine therapeutische Maßnahme oder eine weiterführende Diagnostik ergibt. In diesem Fall wäre entsprechend den Hinweisen zu Kapitel XXI der ICD-10-GM Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten zu kodieren in Verbindung mit U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]. B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind wird nicht kodiert, da keine Krankheit vorliegt.