Kodierempfehlung Nr. 164
Schlagwort: | Bronchien, Spülung, Lavage |
Erstellt: | 2007-06-26 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 8-173 1-620.0 |
Problem/Erläuterung:
Bei Patienten mit z. B. chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung oder Pneumonie wird bei vermehrtem bzw. zähem Bronchialschleim während einer flexiblen Bronchoskopie aus therapeutischen Gründen eine Spülung der Bronchien (Bronchiallavage) mit insgesamt ca. 50 ml physiologischer Kochsalzlösung vorgenommen. Ist dies mit dem OPS 8-173.0 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle, Lunge korrekt verschlüsselt?
Kodierempfehlung:
Die Bronchiallavage ist eine Spülung der Bronchien mit Kochsalzlösung, um z. B. zähen Bronchialschleim zu entfernen oder um Bronchialsekret zur weiteren diagnostischen Aufarbeitung zu gewinnen. Es werden in der Regel kleine Spülvolumina (durchschnittlich ca. 10-20 ml) verwendet.
Bei dem OPS-Kode 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle wird als Exklusivum die Bronchiallavage (ohne OPS-Kode) aufgeführt und der Hinweis gegeben, dass der OPS 8-173.0 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle, Lunge nur für die sehr aufwendige Spülung der Lunge, z. B. bei Alveolarproteinose, vorgesehen ist. Dieses Verfahren wird auch whole lung lavage = Ganzlungenlavage genannt. Die Spülung wird in Narkose nach Intubation mit einem Doppellumentubus (einseitige Beatmung) durchgeführt. Der zu spülende Lungenflügel wird entlüftet und mit Volumina von mehreren Litern Kochsalzlösung (bis zu 30 Liter) über meist mehrere Stunden gespült, bis eine gewisse Extinction (Aufklarung) der Spülflüssigkeit erreicht ist.
Alveolarproteinosen sind seltene Störungen des Surfactantmetabolismus, die zur Anhäufung von Surfactant in der Lunge und durch eine Diffusionsstörung zu einer schweren respiratorischen Insuffizienz führen.
Bei Kodierung des OPS 8-173.0 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle, Lunge sind o. g. Kriterien wie Narkose, große Bronchialspülvolumina und längere Untersuchungsdauer zu fordern.
Siehe auch Kodierempfehlung 128.