Kodierempfehlung Nr. 139
Schlagwort: | Prozedur, Abbruch |
Erstellt: | 2007-03-12 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 5-820.41 5-995 |
Problem/Erläuterung:
Eine Patientin wird notfallmäßig auf Grund einer medialen Schenkelhalsfraktur stationär aufgenommen. Am Folgetag soll eine zementierte Duokopfprothese implantiert werden (OPS 5-820.41). Eine Narkose wird eingeleitet, die Hüftregion steril abgewaschen und abgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Patientin pulmonal und kardial instabil, so dass der geplante operative Eingriff nicht durchgeführt wird. Welche Prozedur ist zu verschlüsseln?
Kodierempfehlung:
Die Kodierrichtlinie P004 bezieht sich auf eine nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur, was voraussetzt, dass die Prozedur überhaupt begonnen wurde. Die alleinige Absicht, die Prozedur durchzuführen und/oder die Vorbereitung der Prozedur reicht/reichen deshalb nicht aus, um den entsprechenden Prozedurenkode anzugeben. Deshalb ist in diesem Fall der OPS-Kode 5-820.41 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk, Duokopfprothese, zementiert in Verbindung mit dem Zusatzkode 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) nicht anzugeben.